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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Linke GmbH
Voßnacker Straße 1
42555 Velbert

Telefon: 02052 / 5501
Telefax: 02052 / 5859


USt-Ident Nr: 139/5815/0413
Handelsregister: HRB 17571
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wuppertal
Inhaber: André Linke, René Linke, Utz-Rainer Linke

 

 

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Linke GmbH, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen in der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg bzw. in der Küchenwerkstatt zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Linke GmbH.
3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

II. Vertragsabschluss und -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der Linke GmbH zustande, diese sind die Vertragsparteien.
2. Die Gebrauchsüberlassung der angemieteten Räume und Flächen durch den Veranstalter an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Linke GmbH.
3. Die Haftung der Linke GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Linke GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die Linke GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Linke GmbH zugesagten Leistungen laut Vertragsinhalt zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Linke GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Linke GmbH an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der Linke GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%  erhöht werden.
4. Rechnungen der Linke GmbH sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Linke GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Linke GmbH eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Die Linke GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Die in einer Veranstaltungspauschale inkludierten Artikel (Getränke, Speisen, Raummiete etc.) haben nur für einen Raum Gültigkeit. Jeder weitere angemietete Raum wird separat abgerechnet.

 

IV. Stornierung einer gebuchten Veranstaltung bzw. Speisenlieferung unabhängig von der Räumlichkeit
1. Stornokosten entstehen Ihnen bis 6 Wochen vor Ihrem Fest keine. Davon ausgenommen sind Leistungen die durch Dritte notwendigerweise erbracht und auf Wunsch des Veranstalters beauftragt wurden. Zwischen Beginn 5er Woche bis Anfang 4er Woche berechnen wir ausschließlich eventuelle Stornogebühren für Leistungen Dritter die wir im Auftrag des Veranstalters beauftragt hatten, bzw. Kosten die wir (Linke GmbH) nachweißlich erbracht haben!
2. Ab 4 – 3 Wochen (21 Tage) vor Ihrem Fest pauschal 500.- € für Personalorganisation und eventuelle Absagen weiterer/ ähnlicher Veranstaltungen. Eine mögliche Leistungsnachweiserbringung durch den Auftragnehmer ist nicht erforderlich.
3. Ab 20 – 14 Tage vor Ihrem Fest 25 % der Auftragssumme (OHNE Getränkepauschale)
4. Ab 13 – 7 Tage vor Ihrem Fest 40 % der Auftragssumme (OHNE Getränkepauschale)
5. Ab 6 – 1 Tag vor Ihrem Fest  75 % der Auftragssumme (OHNE Getränkepauschale)
6. Ab 23 Std. vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme (zzgl. 25% einer eventuellen Getränkepauschale)
Stornokosten zuzüglich eventueller Kosten für die speziell für Ihre Veranstaltung bestellten Getränke (außerhalb der Getränkekarte) z. B. Weine.

 


V. Beendigung des Vertrages durch die Linke GmbH
1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Linke GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Linke GmbH zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
2. Die Linke GmbH ist ferner berechtigt, vor Überlassung von Räumen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. nach Gebrauchsüberlassung die weitere Durchführung des Vertrages aus folgenden Gründen zu kündigen:
a. Höhere Gewalt oder andere von der Linke GmbH nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.
b. Der Veranstalter hat die Leistungen der Linke GmbH unter Angabe eines falschen Namens bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch genommen.
c. Die Linke GmbH hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Linke GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Linke GmbH zuzurechnen ist.
d. Der Veranstalter hat die gemäß II. 2. erforderliche vorherige Zustimmung der Linke GmbH nicht eingeholt.
3. Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch schriftliche/ mündliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt.
4. Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens der Linke GmbH aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es der Linke GmbH nicht gelingt, die angemieteten Räume anderweitig zu vermieten.
5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens der Linke GmbH höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Der Linke GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Linke GmbH wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens der Linke GmbH, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.

 

VI. Rücktritt des Veranstalters bei Anmietung der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist die Linke GmbH berechtigt, Stornogebühren nach unter V. 2 aufgeführter Staffelung zu erheben und, sofern die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten Vertragsbestandteil wurde, nach unter V. 3 aufgeführter Staffelung in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt ist von der Linke GmbH zu vertreten.
2. Ausfallentschädigung ohne mietweise Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen:
a. bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtmietsumme
b. bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75 % der Gesamtmietsumme
c. bis   7 Tage vor  Beginn der Veranstaltung 90 % der Gesamtmietsumme
d. bis 7 Tage vor Beginn  für die Veranstaltung zugekaufte Getränke werden dem Veranstalter zu 100%  Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Dem Veranstalter werden  diese Getränke dann bei Zahlung übergeben.
3. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von der Linke GmbH rückbestätigt.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich   und  final möglich.
2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
3. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind der Linke GmbH schriftlich mitzuteilen.
4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% abweicht, ist die Linke GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass die Linke GmbH dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Linke GmbH trifft ein Verschulden.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken (betrifft die Vereinigte Gesellschaft zu Langenberg)

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen in der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg / Küchenwerkstatt grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Linke GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


IX. Fremdleistungen
1. Die Linke GmbH stellt alle Dienstleistungen in der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg/ Küchenwerkstatt.  Gewerke Floristik, Dekoration, Technik, Unterhaltung und Security sind davon ausgenommen und können durch den Veranstalter gestellt werden.

X. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit die Linke GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Linke GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Linke GmbH bedarf deren schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Linke GmbH diese nicht zu vertreten hat.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Linke GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Linke GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Störungen an von der Linke GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Ein Recht zur Minderung des Mietzinses steht dem Veranstalter insoweit nicht zu.

XI. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder auch sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Linke GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es ist eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Linke GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Linke GmbH abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Linke GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Linke GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Der Linke GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


XII. Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg bzw. der Küchenwerkstatt, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die Linke GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
3. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Ausstattungsgegenständen, welche ihm zeitweise von der Linke GmbH überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

 


XIII. Anmietung von Leihgeschirr, Gläsern & Mobiliar
1.Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für sämtliches von uns gelieferte Equipment, Ausstattung und Zubehör ab der Übergabe am Ort der Veranstaltung.

-Bei  Verlust,  Bruch,  Zerstörung oder unvollständiger Rückgabe wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung  gestellt. Auch Verunreinigung durch Farbe bzw. unsachgemäße Handhabung wie z.B. bekleben und ähnliches wird gegen Kostenumlage entfernt bzw. gegen Wiederbeschaffungswert  ersetzt.

-Heizstrahler & Pavillons  sind mit Auftragserteilung fest gebucht und können nicht kurzfristig, je nach Wetterlage, kostenlos storniert werden. Folgende Stornogebühren werden von uns, der Linke GmbH in Rechnung gestellt:

-Bis 14 Tage vor Ihrem Fest kostenfreie Stornierung

-13 – 7 Tage vor Ihrem Fest  50% Stornokosten

-6 – 2 Tage vor Ihrem Fest 75 % Stornokosten

 

2.Folgendes ist bei der Nutzung von Mobiliar und Pavillons   für den Außenbereich zu beachten

-Die Pavillons werden durch uns fachgerecht aufgebaut und gesichert. Es handelt sich dabei  aber um Leichtbauzelte. Diese sind nicht für Starkwind, Gewitter, Sturm usw. ausgelegt. Der Veranstalter/Kunde hat bei entsprechenden Wetterereignissen dafür Sorge zu tragen und die Verantwortung, dass die Zelte nicht mehr genutzt werden! Das bedeutet, dass er seine Gäste veranlasst die Zelte zu verlassen und diese auch kurzfristig abbaut um sie vor Schäden und Zerstörung zu schützen! Die Linke GmbH übernimmt keine Verantwortung bei Personenschäden & Sachschäden die bei „Nichteinhaltung“ dieser Anweisung entstanden sind! Bitte beachten Sie, dass geliehenes Material in der Regel nicht zu versichern ist!

-Es ist nicht gestattet an den Pavillonwänden Aufkleber, Schilder mit Klebeband oder ähnlichem an zu bringen!

-Es ist nicht gestattet „Reißzwecken“ oder „Metall-Tacker“ oder ähnliches zur Befestigung von Tischdecken an unserem Mobiliar zu verwenden.  Bei Zuwiderhandlung wird das Entfernen nach Aufwand (25.-€/Std.) in Rechnung gestellt.

-Die Nutzung der Heizstrahler erfolgt auf eigene Gefahr! Unsere Geräte unterliegen einer jährlichen Prüfung. Nach dem Aufstellen vor Ort werden Sie in die Nutzung eingewiesen! Die Heizstrahler dürfen nicht in geschlossenen Räumen (Ausnahme: Zelte & Hallen mit ausreichender Luftzufuhr) genutzt werden. Unsachgemäße Handhabung kann zu Verbrennungen von Menschen oder zu Schäden an Inventar zur Folge haben!

 

3.Unser Leihmaterial ist im ständigen Verleih. Es handelt sich dabei um hochwertige Produkte,

bei denen es durch die Nutzung zu Gebrauchsspuren kommen kann. Diese stellen, sofern diese  die Nutzung nicht beeinträchtigen, keinen preismindernden Mangel dar.

Trotz aller Sorgfalt und modernster Reinigungstechnik ist es möglich, dass  vereinzelt Teller, Gläser oder Besteckteile leichte Verschmutzungen aufweisen. Bitte teilen Sie uns dies mit. Ebenso wenn es  Defekte an Leihmaterial gibt,  welche von uns leider nicht vor Ihrer Veranstaltung behoben worden sind. Entweder versuchen wir Ersatz zu stellen oder kürzen angemessen den Mietpreis.


XIV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Linke GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Wuppertal, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Wuppertal.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2016

 

 

 

Vossnacker Straße 1

42555 Velbert

Linke GmbH

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Fon 02052-5501  Fax 02052-5859